Endbenutzer-Lizenzvereinbarung

Diese Quark Endbenutzer-Lizenzvereinbarung („EULA“) liegt allen Quark Produkten und den dazugehörigen erklärenden Materialien („Software“) bei. Bitte lesen Sie diese Lizenzvereinbarung sorgfältig durch. Die Nutzung der Software unterliegt den Bedingungen dieser EULA oder anderen anwendbaren Vereinbarungen für solche Produkte/Dienstleistungen. Bei Widersprüchen zwischen Vereinbarungen und diesen Bestimmungen gelten die jeweiligen Vereinbarungen.

WENN SIE EINE DESKTOP-LIZENZ ERWORBEN HABEN: DURCH ÖFFNEN DES PRODUKTPAKETES ODER NUTZUNG DER GANZEN ODER EINES TEILS DER SOFTWARE HABEN SIE DIE BEDINGUNGEN DIESER LIZENZVEREINBARUNG EINSCHLIESSLICH DER LIZENZEINHALTUNGSBEDINGUNGEN VON ABSCHNITT 2.1.2 AKZEPTIERT.

UM DIE SOFTWARE ZU INSTALLIEREN, MÜSSEN SIE IHRE AKZEPTION BESTÄTIGEN, INDEM SIE AUF DAS SYMBOL KLICKEN.

WENN SIE EINE UNTERNEHMENSLIZENZ ERWORBEN HABEN: DURCH DIE NUTZUNG DER GANZEN ODER EINES TEILS DER SOFTWARE AKZEPTIEREN SIE ALLE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG.

WENN SIE EIN ENTWICKLER-KIT ERHALTEN HABEN: DURCH DIE NUTZUNG DER GANZEN ODER EINES TEILS DER SOFTWARE AKZEPTIEREN SIE ALLE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG.

Diese Endbenutzer-Lizenzvereinbarung („Lizenzvereinbarung“) wird zwischen Quark Software, Inc., einem Unternehmen aus Delaware („Quark“) und Ihnen („Sie“ oder der „Endbenutzer“) geschlossen und legt die Bedingungen fest, unter denen Sie die Software.

SIE STIMMEN ZU, DASS DIESE VEREINBARUNG WIE JEDE SCHRIFTLICH VERHANDELTE, VON IHNEN UNTERZEICHNETE VEREINBARUNG DURCHSETZBAR IST. WENN SIE NICHT EINVERSTANDEN SIND, INSTALLIEREN ODER VERWENDEN SIE DIE SOFTWARE NICHT. WENN SIE DIE SOFTWARE OHNE MÖGLICHKEIT, DIESE LIZENZ ZU ÜBERPRÜFEN, ERWORBEN HABEN UND DIESE VEREINBARUNG NICHT AKZEPTIEREN, KÖNNEN SIE EINE RÜCKERSTATTUNG DES URSPRÜNGLICH GEZAHLTEN BETRAGES ERHALTEN, WENN SIE: (A) VERWENDEN SIE DIE SOFTWARE NICHT UND (B) GEBEN SIE ES MIT DEM ZAHLUNGSBEWEIS INNERHALB VON DREIßIG (30) TAGEN NACH KAUFDATUM AN DEM STANDORT ZURÜCK, VON DEM SIE ERHALTEN WURDE.

1. Definitionen

1.1 „Autorisierter Integrator“ bezeichnet eine Einheit, die von Quark autorisiert wurde, die Quark Produkte an Endbenutzer zu verteilen.

1.2 „Derzeit lizenzierte Konfiguration“ bezeichnet die spezifische Konfiguration der Quark Produkte, die für den Endbenutzer lizenziert wurden, wie auf der entsprechenden Rechnung beschrieben. Aufgrund bestimmter technischer Einschränkungen kann die an den Endbenutzer gelieferte Softwarekonfiguration die für den Endbenutzer lizenzierte Softwarekonfiguration überschreiten. In diesen Fällen behält sich Quark das Recht vor, die Nutzung der Quark Produkte durch den Endbenutzer zu bewerten, und wenn nicht autorisierte Aktivitäten stattgefunden haben oder stattfinden, wird Quark den Endbenutzer benachrichtigen, die nicht autorisierten Aktivitäten einzustellen. Wenn die nicht autorisierten Aktivitäten andauern, wird Quark seine hier beschriebenen Rechte ausüben.

1.3 „Desktop-Produkt“ bezieht sich auf QuarkXPress, QuarkXPress CopyDesk und jedes andere Quark-Produkt, das kein Enterprise-Produkt ist

1.4 „Endbenutzer-Kits“ bezeichnet Software-Entwickler-Kits oder XTensions-Entwickler-Kits für Quark-Produkte.

1.5 „Dokumentation“ bezeichnet die folgende Dokumentation, unabhängig vom bereitgestellten Medium, die den Quark-Produkten beiliegt: das Benutzerhandbuch, alle technischen Versionshinweise, Readmes und andere technische unterstützende Dokumentation.

1.6 „Endbenutzer“ bezeichnet die juristische Person, die die unter diese Lizenzvereinbarung fallenden Quark Produkte verwendet. Die dem Endbenutzer hiernach gewährten Rechte erstrecken sich auf jede andere juristische Person, die den Endbenutzer direkt oder indirekt kontrolliert, von ihm kontrolliert wird oder unter direkter oder indirekter gemeinsamer Kontrolle mit ihm steht („verbundene Endbenutzer“); vorausgesetzt jedoch, dass der Endbenutzer für die verbundenen Unternehmen des Endbenutzers verantwortlich ist und diese Unternehmen zustimmen, an die Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung gebunden zu sein. Die Nutzung der Quark-Produkte durch verbundene Endbenutzer-Unternehmen stellt die Zustimmung und Zustimmung dieser Unternehmen dar, daran gebunden zu sein.

1.7 „Unternehmensprodukt“ bezeichnet ein Quark Produkt, das speziell als serverbasierte Anwendung entwickelt wurde und zur Verwendung auf einem verteilten oder Mehrbenutzersystem, wie einem lokalen oder weiten Netzwerk, einem Intranet oder einem für mehrere Benutzer zugänglichen Computer vorgesehen ist .

1.8 „Evaluierungssoftware“ bezeichnet das/die Evaluierungssoftwareprodukt(e), einschließlich deren Komponenten, die Eigentum von Quark sind oder an Quark lizenziert wurden. Bestimmte zusätzliche und/oder abweichende Bedingungen können für die Evaluierungssoftware gelten, wie in Abschnitt 11 unten beschrieben.

1.9 „Evaluierungssoftwarepaket“ bezeichnet die Evaluierungssoftware, ihre Hardwarekomponenten, falls vorhanden, und alle dazugehörige Dokumentation, egal ob in materieller oder elektronischer Form. Bestimmte zusätzliche und/oder abweichende Bedingungen können für das Evaluierungssoftwarepaket gelten, wie in Abschnitt 11 unten beschrieben.

1.10 „Installieren“ bedeutet, die Software auf eine Festplatte oder ein ähnliches Speichergerät zu kopieren.

1.11 „Integrationscode“ bezeichnet von Integrator entwickelte Softwarekomponenten, einschließlich der entsprechenden technischen und Benutzerdokumentation, die Integrator- oder Drittanbieteranwendungen in Quark-Produkte integrieren.

1.12 „Lizenzvereinbarung“ bezeichnet dieses Dokument, zusätzliche Bedingungen, auf die ausdrücklich Bezug genommen wird und die in diesem Dokument enthalten sind.

1.13 “License Fees” means the fees which End User pays to Quark for the license of the Quark Products hereunder. Die Lizenzgebühren beinhalten keine anfallenden Steuern und Versandkosten, die vom Endbenutzer zu tragen sind.

1.14 „Vorherige sequentielle Version“ bezeichnet eine Version der Quark Produkte zur Verwendung in einer bestimmten Betriebsumgebung, die durch die aktuelle Version für dieselbe Betriebsumgebung ersetzt wurde.

1.15 „Hauptgeschäftssitz“ ist die Anschrift, unter der der Endnutzer vertritt, den Ort seines Hauptgeschäftsbetriebs.

1.16 „Quark-Produkte“ bezieht sich je nach Fall auf den Singular oder Plural und auf die spezifische Produktversion, Plattform, Sprache und Konfiguration der an den Endbenutzer lizenzierten Softwareprogramme, zusammen mit allen Dokumentationen, Materialien, Updates, Upgrades, Patches, Korrekturen, XTensions-Software, Endbenutzer-Kits, Add-On-Komponenten, Fixes, Ergänzungen, Validierungscodes, QLA-Dateien, Lizenzdateien oder Module und jede zusätzliche zugehörige Software (sofern nicht gemäß den Bedingungen einer separaten Vereinbarung bereitgestellt) ).

1.17 „Quark Produktkomponenten“ bezeichnet die einzelnen Softwareelemente, standardmäßig und optional, die von Quark entwickelt oder an Quark lizenziert wurden, aus denen die jeweiligen Quark Produkte bestehen.

1.18 „Update“ bezeichnet jede Modifikation, Korrektur oder Änderung an einem Quark Softwareprodukt, die eine eingeschränkte Funktionserweiterung bietet und durch eine Erhöhung der Versionsnummer rechts vom Dezimalpunkt gekennzeichnet ist.

1.19 „Upgrade“ bezeichnet eine neue Release-Version eines Quark Softwareprodukts, die wesentliche neue Funktionen und/oder Funktionen enthält und durch eine Erhöhung der Versionsnummer links vom Dezimalpunkt gekennzeichnet ist.

2. Lizenzerteilung

2.1 WENN SIE EINE DESKTOP-LIZENZ ERWORBEN HABEN: Dem Endbenutzer wird eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung der Software und Dokumentation gemäß den Beschränkungen und Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung gewährt. Auf Abonnementbasis gewährte Lizenzen verlängern sich automatisch am Ende der jeweiligen Abonnementlaufzeit gemäß dem automatisch erneuerbaren Abonnementprozess von Apple oder wie anderweitig beim Kauf mitgeteilt. Sie oder Quark können das betreffende Abonnement nicht über den Mechanismus von Apple für einen solchen Vorgang oder einen anderen Vorgang, der zum Zeitpunkt des Kaufs mitgeteilt wird, verlängern. Endbenutzer, die eine Lizenz erworben haben, dürfen die Software nur für die nicht gleichzeitige Nutzung durch den Endbenutzer installieren und verwenden, vorbehaltlich und gemäß Abschnitt 2.1.1 (in Bezug auf die Lizenzadministratortechnologie, die eine laufende Internetverbindung erfordert, um den Zugriff zu ermöglichen). Der anwendbare Kauf des Endbenutzers wird in einem oder mehreren Produktbeschreibungsdokumenten dargelegt, in denen die spezifische Software und Dienste aufgeführt sind, die zur Verwendung durch den Endbenutzer autorisiert sind, und den anwendbaren Lizenztyp. Dem Endbenutzer ist es untersagt, die Software an Dritte weiterzugeben, die nicht den Bedingungen dieser Vereinbarung unterliegen. Wenn dieses Produkt keine Lizenzverwaltungstechnologie enthält, können Endbenutzer, die eine Mehrbenutzerlizenz erworben haben, die Software auf der Anzahl der Desktop-Computer installieren und die Nutzung der Software durch die Anzahl der Benutzer zulassen, für die der Endbenutzer lizenziert ist. In elektronischer Form erhaltene Dokumentation darf nur von der Anzahl von Benutzern verwendet und darauf zugegriffen werden, für die der Endbenutzer lizenziert ist. Andernfalls darf die Dokumentation ohne die schriftliche Zustimmung von Quark nicht kopiert, von mehreren Benutzern aufgerufen oder verteilt werden. Endbenutzer müssen QLA wie in Abschnitt 2.1.1 beschrieben installieren. QLA kann auf einem Server installiert und über ein Netzwerk verwendet werden; vorausgesetzt jedoch, dass der Endbenutzer nur auf seine erworbenen Lizenzen und die zulässige Anzahl von Zusatzlizenzen gemäß Abschnitt 2.1.1 zugreifen kann. Anders als hierin angegeben darf der Endbenutzer die Software nicht auf einem verteilten oder Mehrbenutzer-Computersystem installieren oder verwenden, wie z Computer oder elektronisches Gerät, das jetzt bekannt ist oder im Folgenden entwickelt wird („Gerät“); die Software darf nur auf einer lokalen Festplatte verwendet werden. Die hierin enthaltenen Beschränkungen/Einschränkungen der Nutzung gelten für alle indirekten Verbindungen, die durch „Multiplexing“ oder andere Hardware oder Software hergestellt werden, die Verbindungen bündelt oder aggregiert. Eine Lizenz für die Software darf nicht geteilt oder gleichzeitig verwendet werden. Der Endbenutzer darf keinem Gerät die Nutzung der Software oder der Benutzeroberfläche der Software gestatten, es sei denn, das Gerät verfügt über eine separate Lizenz für die Software. Die Software enthält technische Maßnahmen, die eine unlizenzierte oder rechtswidrige Nutzung der Software verhindern sollen. Sie stimmen zu, dass wir diese Maßnahmen anwenden dürfen. Der Endbenutzer darf eine einzelne Kopie der Software als Archivkopie erstellen, vorausgesetzt, sie enthält alle Hinweise und Kennzeichnungen, einschließlich Urheberrechts-, Marken- und andere Eigentumshinweise wie auf dem Original und darf zu keiner Zeit verwendet werden, es sei denn das Original ist über die Verwendung hinaus beschädigt und muss im Besitz und unter der Kontrolle des Endbenutzers bleiben. Sollte der Endbenutzer eine digitale Kopie der Software und/oder Dokumentation herunterladen oder auf andere Weise erhalten und ihm dann die Software und/oder Dokumentation in Form eines materiellen Mediums wie einer CD-ROM zur Verfügung gestellt werden, erkennt der Endbenutzer an, dass die Nutzung der Software und Dokumentation unterliegen weiterhin den vorstehenden Einschränkungen. Software, die „Not for Resale“ oder „NFR“ ist, wie auf der Produktverpackung, den Produktmedien und/oder der Seriennummer angegeben, darf nicht weiterverkauft oder anderweitig gegen Wert übertragen werden. Wenn die Software für Bildungseinrichtungen oder Studenten bestimmt ist, muss der Endbenutzer die Qualifikationen von Quark für die Verwendung dieser Software erfüllen.

2.1.1 LIZENZVERWALTUNGSTECHNOLOGIE Dieses Produkt kann Lizenzverwaltungstechnologie („QLA“) enthalten. QLA ist unsere Lizenzverwaltungstechnologie und erfordert eine ständige Internetverbindung, um die Nutzung der Software zu authentifizieren. Der Endbenutzer erkennt an, dass QLA eine gesicherte Kommunikationsverbindung zwischen dem Endbenutzer und Quark über das Internet oder eine Technologie verwendet, die im Folgenden verfügbar sein kann, über die dem Endbenutzer Lizenzdateien zur Verfügung gestellt werden und Informationen über die Nutzung des Endbenutzers an Quark übertragen werden können.

Dieses Produkt kann Lizenzverwaltungstechnologie („Nalpeiron“) enthalten. Nalpeiron ist eine Lizenzverwaltungstechnologie von Drittanbietern und erfordert eine ständige Internetverbindung, um Berechtigungen zur Nutzung der Software zu authentifizieren. End User acknowledges that Nalpeiron utilizes a secured communications link between End User and Quark, via the Internet or technology which may hereinafter become available, through which entitlements are made available to End User and information concerning End User’s usage may be transmitted to Quark.

Failure to pay or other violations of this Agreement may result in suspension or revocation, in Quark’s sole discretion, with or without notice, of End User’s ability to utilize the Software, in addition to all other rights and remedies available to Quark in law or equity.

2.1.2 SOFTWARE-UPDATES; EINHALTUNG DER LIZENZ Sie stimmen zu, dass die Software bestimmte Software, Hardware und Nutzungsinformationen sammeln und an die Server von Quark (oder seinen Dienstanbietern) zu Zwecken von (i) Prüfen auf und Durchführen von Aktualisierungen; und (ii) Sicherstellen, dass Sie die Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung eingehalten haben und einhalten, einschließlich der Verwendung gültiger Seriennummern und Validierungscodes. Quark wird keine im Zusammenhang mit diesem Vorgang gesammelten Informationen an Dritte weitergeben, außer: (i) an die Anbieter von Lizenzverfolgungsdiensten von Quark; (ii) wie es gesetzlich oder rechtlich erforderlich ist, oder (iii) um die Einhaltung dieser Lizenzvereinbarung und der oben beschriebenen Anforderungen an Seriennummer und Validierungscode durchzusetzen. DURCH DIE NUTZUNG DER SOFTWARE BESTÄTIGEN SIE DIE ERFASSUNG, NUTZUNG UND ÜBERTRAGUNG (EINSCHLIESSLICH IN DIE VEREINIGTEN STAATEN) PERSONENBEZOGENER DATEN ZUM ZWECK, BENUTZER VON ILLEGALEN KOPIEN DER QUARK-SOFTWARE ZU IDENTIFIZIEREN, UND ERKLÄREN SIE SICH EINVERSTANDEN.

2.1.3 KONSOLIDIERUNG VON LIZENZEN Die Konsolidierung mehrerer Einzelbenutzerlizenzen, mehrerer Mehrbenutzerlizenzen oder einer Kombination von beiden unter einer konsolidierten Mehrbenutzerlizenz kann unter bestimmten Umständen und nach alleinigem Ermessen von Quark möglich sein. Konsolidierte Lizenzen unterliegen den hierin enthaltenen Beschränkungen für Mehrbenutzerlizenzen. Wenn die Seriennummer einer Einzelbenutzer- oder Mehrbenutzer-Software durch eine neue konsolidierte Lizenz abgedeckt oder in eine neue zusammengeführt wird, wird das Recht des Endbenutzers, diese Einzelbenutzer- oder Mehrbenutzer-Software im Rahmen dieser Lizenzvereinbarung zu verwenden, ersetzt, beendet , und wird durch das Recht des Endbenutzers ersetzt, die konsolidierte Software zu verwenden. Der Endbenutzer hat dann nicht mehr das Recht, eine Einzelbenutzer- oder Mehrbenutzersoftware mit einer Seriennummer zu verwenden, die von der konsolidierten Lizenz abgedeckt wird.

2.2 WENN SIE EINE UNTERNEHMENSLIZENZ ERWORBEN HABEN Als Gegenleistung für die Zahlung der Lizenzgebühren durch den Endbenutzer und vorbehaltlich der Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung gewährt Quark dem Endbenutzer hiermit eine begrenzte, nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Lizenz die Quark Produkte gemäß der aktuell lizenzierten Konfiguration für die internen Aktivitäten des Endbenutzers zu verwenden. Der Endbenutzer kann seinen autorisierten Auftragnehmern und Beratern den Zugriff auf die Quark-Produkte gestatten, vorausgesetzt, dass die Quark-Produkte in Übereinstimmung mit der Lizenzgewährung verwendet werden, stimmt der Auftragnehmer/Berater zu, an die Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung gebunden zu sein, und der Endbenutzer verpflichtet sich, Quark gegenüber für alle Handlungen oder Unterlassungen seiner Auftragnehmer/Berater in Bezug auf die Quark-Produkte verantwortlich sein. Wenn die Quark-Produkte auf der Grundlage der Anzahl von Benutzern oder Lizenzen lizenziert werden, darf der Endbenutzer nur gegen Zahlung der gemeinsam vereinbarten Lizenzgebühren zusätzliche Benutzer oder Lizenzen zu bestehenden Lizenzen von Quark-Produkten hinzufügen. Zusätzliche Lizenzen der Quark-Produkte und aller neuen Quark-Produkte können dem Endbenutzer nach alleinigem Ermessen von Quark gewährt werden, und nichts hierin ist so auszulegen, dass Quark verpflichtet ist, dem Endbenutzer zusätzliche Lizenzen zu gewähren. Unbefristet erteilte Lizenzen sind vorbehaltlich der hierin enthaltenen Kündigungsbestimmungen unbefristet. Auf Abonnementbasis gewährte Lizenzen werden am Ende der jeweiligen Abonnementlaufzeit automatisch gemäß dem automatisch erneuerbaren Abonnementprozess von Apple verlängert.

2.2.1 Archivkopie/Failover-Server. Der Endbenutzer darf eine (1) Kopie der Quark Produkte nur zu Archivierungszwecken erstellen. Die Archivkopie darf nicht verkauft oder weitergegeben werden und muss an einem sicheren Ort aufbewahrt werden. Der Endbenutzer kann die Archivierungskopie speichern auf: (i) das derzeit vom Endbenutzer genutzte Storage Area Network oder (ii) a “hotsite” or other redundant data center which houses failover servers, data storage devices and other equipment which would be used in case of equipment failure or other service interruption. The archival copy shall only be used in the event of an equipment failure or other service interruption or in the event that the original Quark Product Component is damaged or destroyed and must be used in accordance with the terms of this License Agreement. In keinem Fall darf die Archivkopie gleichzeitig mit den hierunter lizenzierten Originalprodukten von Quark verwendet werden.

2.3 LIZENZBEDINGUNGEN FÜR ENTWICKLER-KITS: Quark gewährt dem Endbenutzer eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare, nicht übertragbare und beschränkte Lizenz zur Nutzung und Änderung der Entwickler-Kits ausschließlich für die folgenden Zwecke: (i) um Integrationscode zu erstellen; und (ii) um Quark-Produkte in Anwendungen von Drittanbietern zu integrieren.

2.4 Der Endbenutzer versteht und erkennt an, dass einige Quark Produktkomponenten von Dritten an Quark lizenziert werden. Diese Dritten können verlangen, dass der Endbenutzer zusätzlich zu den hierin dargelegten Allgemeinen Geschäftsbedingungen einhält. In einem solchen Fall werden diese Bedingungen gemäß den Anforderungen, die der Drittanbieter an Quark stellt, in die betreffende Drittanbieterkomponente aufgenommen. Der Endbenutzer ist für die Einhaltung der Bedingungen und Beschränkungen aller Lizenzvereinbarungen verantwortlich, die für Software von Drittanbietern gelten, die der Endbenutzer mit den Quark Produkten liefert und verwendet.

2.5 Der Endbenutzer erkennt an, dass die Quark Produkte ein hochentwickeltes Computersoftwaresystem umfassen, das die Wechselbeziehungen mehrerer verschiedener Komponenten nutzt, und dass der Endbenutzer die Quark Produkte für einzigartige und komplizierte Geschäftsfunktionen in einer anspruchsvollen Geschäftsumgebung verwenden kann. End User is solely responsible for the evaluation of the Quark Products and the determination as to whether the Quark Products are suitable for End User’s needs. All matters relating to the operations of the End User, including evaluation of the appropriateness of the Quark Products, the particular Quark Product Components to be licensed, the Currently Licensed Configuration, the selection and installation of hardware and software, networking decisions, conversion and management are the sole responsibility of End User or any Authorized Integrator working with End User.

2.6 Einige Quark Produkte können Funktionen zum Erstellen eingebetteter Anwendungen für Geräte enthalten, auf denen iOS von Apple ausgeführt wird. Quark legt kein vorgegebenes Limit für die Anzahl solcher Anwendungen fest, die Sie erstellen können, es gelten jedoch andere Einschränkungen, darunter unter anderem: (i) technische Beschränkungen oder Beschränkungen durch Dritte in Bezug auf die Anzahl der von Ihnen erstellten Anwendungen; (ii) die Nutzung des Quark Produkts berechtigt Sie nicht zum Zugriff auf den Apple App Store und jede Nutzung des Apple App Store unterliegt Ihrer Einhaltung der geltenden Geschäftsbedingungen von Apple; (iii) Sie dürfen die Quark-Produkte nicht verwenden, um Anwendungen für oder im Namen Dritter zu erstellen, außer in Verbindung mit gewinnorientierten professionellen Dienstleistungen, bei denen die Erstellung einer Anwendung mit Gebühren für die Erstellung und/oder das Layout von Inhalten verbunden ist für den Kunden; und (iv) die Anwendungserstellungsfunktionalität in einem Quark Produkt wird nur in der aktuellen und unmittelbar vorhergehenden Hauptversion unterstützt. Darüber hinaus kann Quark jederzeit und nach eigenem Ermessen die Funktionalität zur Anwendungserstellung ohne vorherige Ankündigung deaktivieren. Quark does not guarantee compatibility with any third-party hardware or software.

2.7 Ihre Nutzung der Quark Produkte kann den Zugriff auf und die Nutzung bestimmter Dienste von Quark und Drittanbietern umfassen, die in einem Netzwerk gehostet werden, deren Nutzung davon abhängig ist, dass Sie die mit diesen Diensten verbundenen Nutzungsbedingungen in der von Zeit zu Zeit geänderten Fassung akzeptieren. Darüber hinaus kann Quark Informationen im Zusammenhang mit Ihrer Nutzung von Quark Produkten und den von Ihnen erstellten Dokumenten sammeln und speichern, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Version, Seriennummer, IP-Adresse, Hardware- und Betriebssystemdetails. Sie stimmen zu, dass Quark die vorstehenden Informationen verwenden darf, um Support bereitzustellen, Betrug, Missbrauch oder Verstöße gegen diese EULA zu untersuchen, wie von Quarks Drittlizenzgebern gefordert, und um die Quark Produkte zu vermarkten und zu verbessern.

3. Lizenzbeschränkungen

3.1 Einschränkungen, die für alle Quark-Produkte gelten

3.1.1 Rechtsvorbehalt. Der Endbenutzer erhält kein Eigentumsrecht an den Quark-Produkten oder an Teilen davon. Quark und seine Lizenzgeber behalten alle Rechte, Titel und Interessen, einschließlich der geistigen Eigentumsrechte, an den Quark-Produkten und den damit verbundenen Urheberrechten, Patenten, Marken und Handelsaufmachungen. Die Software wird lizenziert nicht verkauft. Der Endbenutzer darf keine Eigentumshinweise, Etiketten oder Marken auf den Quark-Produkten oder der begleitenden Dokumentation entfernen oder ändern. Der Endbenutzer darf die Ergebnisse von Benchmark-Tests, die mit den Quark-Produkten oder Quark-Produktkomponenten durchgeführt wurden, nicht veröffentlichen oder Leistungsergebnisse ohne die Zustimmung von Quark oder dem entsprechenden Lizenzgeber an Dritte weitergeben. Der Endbenutzer darf den Quellcode der Quark-Produkte, Teile davon oder die begleitende Dokumentation nicht ändern, übersetzen, kopieren, reproduzieren, zurückentwickeln, disassemblieren, dekompilieren, entschlüsseln oder anderweitig den Quellcode ableiten oder die Quark-Produkte als Grundlage für die Erstellung anderer . verwenden Softwareprogramme oder abgeleitete Werke verwenden oder die Quark-Produkte in irgendeiner Weise verwenden, die das geistige Eigentum oder andere Rechte von Quark oder einer anderen Partei verletzt, es sei denn, dies ist hierin oder nach geltendem Recht ausdrücklich gestattet. Jede Funktionserweiterung für ein Quark Produkt darf nur über die Programmierschnittstelle (API) erfolgen, die von Quark für autorisierte XTensions Entwickler als Software Development Kit (SDK oder XDK) und für Endbenutzer über die XTensions Software erhältlich ist. Die Quark-Produkte, einschließlich aller damit verbundenen geistigen Eigentumsrechte oder geistiges Eigentum, das sich aus der Bereitstellung der Wartungsdienste ergibt, sind und bleiben das alleinige Eigentum von Quark, unabhängig davon, ob der Endbenutzer, seine Mitarbeiter oder Auftragnehmer an den Konzeption eines solchen Werks, an dessen Entwicklung beteiligt oder Quark für die Nutzung des Arbeitsergebnisses bezahlt hat, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.

3.1.2 Der Endbenutzer darf keine Dienste unter Verwendung der Quark Produkte oder der Quark Produktkomponenten für Dritte außerhalb des normalen Umfangs der aktuellen und laufenden internen Geschäftsaktivitäten des Endbenutzers ausführen, es sei denn, es liegt die vorherige schriftliche Zustimmung von Quark und seinen entsprechenden Lizenzgebern vor. Die Quark-Produkte dürfen weder direkt noch indirekt zur Nutzung durch eine andere Person oder Einrichtung, die nicht unter diese Lizenzvereinbarung fällt, zur Bereitstellung von kommerziellen Hosting- oder Anwendungsdienstanbieterdiensten oder auf andere Weise vermietet, verliehen, geleast, verkauft, vertrieben, zur Verfügung gestellt werden übertragen, übertragen oder verwendet werden, sofern dies nicht ausdrücklich im Rahmen dieser Lizenzvereinbarung genehmigt wurde. ALLE RECHTE, DIE DEM ENDBENUTZER IN DIESER VEREINBARUNG NICHT AUSDRÜCKLICH GEWÄHRT WERDEN, SIND QUARK UND SEINEN JEWEILIGEN LIZENZGEBER VORBEHALTEN.

3.1.3 Keine Quellcode-Lizenz. Kopien der Quark-Produkte dürfen nur in maschinenlesbarer Objektcodeform vorliegen. Von Menschen lesbarer Quellcode für Quark-Produkte wird im Rahmen dieser Vereinbarung nicht lizenziert oder bereitgestellt.

3.2 Einschränkungen für Desktop-Produkte. Die Software und die begleitende Dokumentation dürfen nicht elektronisch übertragen oder abgerufen werden, auch nicht über das Internet oder ein Gerät, vermietet, verliehen, geleast, verkauft, verteilt, direkt oder indirekt zur Verwendung durch andere Personen oder Einrichtungen bereitgestellt werden, die hiervon nicht erfasst sind Lizenzvereinbarung, die verwendet wird, um kommerzielle Hosting- oder Anwendungsdienstanbieterdienste bereitzustellen oder auf andere Weise übertragen, übertragen oder ohne Genehmigung gemäß dieser Lizenzvereinbarung verwendet wird.

3.3 Einschränkungen für Unternehmensprodukte. Abgesehen von jeglichem Fernzugriff auf die Quark Produkte, der gemäß der derzeit lizenzierten Konfiguration zulässig ist, dürfen Änderungen am physischen Standort der Quark Produkte oder Quark Produktkomponenten nur nach schriftlicher Mitteilung an Quark vorgenommen werden.

3.4 Einschränkungen für Entwicklerkits.

3.4.1 Der Endbenutzer darf den für das jeweilige Quark Produkt entwickelten Integrationscode nur verteilen, wenn (i) der Integrationscode wird nur in Form von Objektcode (nicht Quellcode) verteilt; (ii) der Endbenutzer die Bedingungen dieser Vereinbarung vollständig einhält; und (iii) der Integrationscode wird unter einer Endbenutzer-Lizenzvereinbarung mit nicht weniger restriktiven Bedingungen als den hierin enthaltenen verteilt.

3.4.2 Der Endbenutzer darf keinen Integrationscode entwickeln, der gegen die Bedingungen der Endbenutzerlizenz für das Quark Produkt verstoßen würde oder der Quark die Lizenzgebühren für das Quark Produkt oder ein anderes Quark Produkt entziehen würde oder der QLA oder eine andere Lizenz umgeht Verwaltungstechnologie, die in Verbindung mit Quark-Produkten verwendet wird.

3.4.3 Der Endbenutzer darf weder direkt noch indirekt die in den Quark Developer Kits enthaltenen Materialien oder das Know-how verwenden, um Softwareprodukte zu entwickeln, die mit Quark Produkten konkurrieren.

3.4.4 Serverumgebung. Der Endbenutzer darf keinen Integrationscode entwickeln, der es Endbenutzern ermöglicht, die Quark Produkte zu installieren, darauf zuzugreifen oder sie zu verwenden, mit Ausnahme von Quark Produkten, die speziell als serverbasierte Anwendungen entwickelt wurden, auf einem verteilten oder Mehrbenutzersystem, wie z. B. einem lokalen -Area- oder Wide-Area-Network, Intranet oder für mehrere Benutzer zugänglicher Computer oder eine andere Aktion ausführen, die einen Verstoß gegen die Bedingungen der Endbenutzer-Lizenzvereinbarung für das Quark-Produkt darstellen würde.

3.4.5 Anwendungsdienstanbieter. Der Endbenutzer darf keine XTensions-Software entwickeln, die es den Quark-Produkten, mit Ausnahme von Quark-Produkten, die speziell als serverbasierte Anwendungen konzipiert sind, erlaubt, von einem Anwendungsdienstanbieter verwendet oder auf andere Weise gehostet zu werden, um den Mehrbenutzerzugriff zu ermöglichen.

3.4.6 Internet. Der Endbenutzer darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Quark keine XTensions-Software entwickeln, die mehreren Benutzern den Zugriff auf die Quark-Produkte, mit Ausnahme von Quark-Produkten, die speziell als serverbasierte Anwendungen konzipiert wurden, über das Internet ermöglicht oder andere Handlungen durchführt, die eine Verletzung von die Bedingungen der Endbenutzer-Lizenzvereinbarung für das Quark-Produkt.

3.4.7 Keine Open Source. Der Endbenutzer darf keine Lizenzrechte im Rahmen dieser Vereinbarung in einer Weise verwenden, integrieren, kombinieren oder anderweitig ausüben, die den in den Quark Developer Kits enthaltenen Quellcode oder eine Komponente davon als Open-Source-Software darstellen würde. Wie hierin verwendet, bezeichnet „Open-Source-Software“ jede Software, die (ganz oder teilweise) Software enthält oder auf andere Weise davon abgeleitet wird, die unter folgenden Bedingungen vertrieben wird: (i) Lizenznehmer dieser Software sind berechtigt, auf den Quellcode der Software zuzugreifen, ihn zu ändern und abgeleitete Werke davon zu erstellen; (ii) Lizenznehmer des Quellcodes dieser Software sind nicht verpflichtet, die Vertraulichkeit dieses Quellcodes zu wahren; und (iii) Lizenznehmer solcher Software sind selbst unter begrenzten Umständen verpflichtet, Lizenzen für den Quellcode oder davon abgeleitete Werke zu erteilen, die Rechte am geistigen Eigentum des Lizenznehmers beinhalten.

3.4.8 Import- und Exportfilter. Sie können Import- und Exportfilter für die Quark Produkte in den Integrationscode aufnehmen, die die Übertragung von Inhalten zwischen den Quark Produkten ermöglichen. Mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Quark können Sie Exportfilter für das Quark Produkt in die XTensions Software einbinden, die die Übertragung der Seitengeometrie vom Quark Produkt in andere Programme ermöglicht. Sie dürfen das Developer Kit ohne die vorherige schriftliche Genehmigung von Quark nicht verwenden, um ein Produkt zu entwickeln, das Dateien oder Teile von Dateien eines Quark-Produkts zur Verwendung mit anderen Programmen umwandelt, dekonstruiert oder deren Auseinandernehmen oder Wiederverwendung zulässt.

4. Zertifizierungen/Auditrechte

Der Endbenutzer erklärt sich damit einverstanden, dass der Endbenutzer auf schriftliche Anfrage von Quark oder einem autorisierten Vertreter von Quark innerhalb von dreißig (30) Tagen vollständig dokumentiert und ein autorisierter Bevollmächtigter schriftlich bestätigt, dass die Verwendung der Quark-Produkte zum Zeitpunkt der Anfrage in Übereinstimmung mit End Die aktuell lizenzierte Konfiguration des Benutzers und die Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung („Zertifizierung(en)“). Darüber hinaus stimmt der Endbenutzer zu, dass Quark mit einer Frist von zwei (2) Werktagen das Recht hat, eine Prüfung elektronisch, persönlich oder mittels der jetzt vorhandenen (einschließlich des Internets) oder möglicherweise verfügbaren Technologien durchzuführen. der relevanten Systeme des Endbenutzers, um die aktuelle Konfiguration der Quark Produkte des Endbenutzers zu ermitteln oder anderweitig die Einhaltung dieser Lizenzvereinbarung durch den Endbenutzer zu überprüfen; vorausgesetzt jedoch, dass Quark dies nur in dem Umfang tut, der zur Durchführung dieser Überprüfung erforderlich ist, und gemäß dieser Lizenzvereinbarung alle nicht öffentlichen Informationen in Bezug auf den Endbenutzer, die während des Vorgangs entdeckt werden, vertraulich behandelt; vorausgesetzt jedoch, dass Quark Nutzungsinformationen in Bezug auf Quark-Produktkomponenten von Drittanbietern an den Lizenzgeber dieser Komponente weitergeben kann. Sollte eine solche Prüfung ergeben, dass der Endbenutzer den Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung widerspricht, verpflichtet sich der Endbenutzer, Quark und/oder seinen jeweiligen Lizenzgebern die Kosten für die Prüfung zuzüglich zusätzlicher Lizenzgebühren und sonstiger Gebühren zu zahlen, die für solche anfallen würden Nutzung innerhalb von dreißig (30) Tagen nach schriftlicher Mitteilung durch Quark, oder Quark kann diese Lizenzvereinbarung mit sofortiger Wirkung kündigen und alle ihr gesetzlich oder nach Billigkeitsrecht zustehenden Rechte und Rechtsmittel geltend machen. Zertifizierungen können jederzeit von Quark angefordert werden. Audits werden höchstens einmal jährlich durchgeführt, sofern nicht anders von einem zuständigen Gericht angeordnet oder falls der Endbenutzer keine Zertifizierung vornimmt.

5. Zahlung

Als Gegenleistung für die Lizenz und alle hierunter bereitgestellten Dienstleistungen zahlt der Endbenutzer die Gebühren für die Quark-Produkte, alle anwendbaren Wartungsgebühren und/oder Wartungspläne für die Quark-Produkte, die unter diese Lizenzvereinbarung fallen. Alle Gebühren verstehen sich ausschließlich und der Endbenutzer ist allein verantwortlich für alle Mehrwert-, Verkaufs-, Nutzungs-, Einfuhr-, Zoll- oder andere Steuern, Einfuhren oder Abgaben, die für die in dieser Lizenzvereinbarung vorgesehenen Transaktionen anfallen, mit Ausnahme von Steuern, die auf den Lizenzgebern beruhen Nettoergebnis. Auf jeden Betrag, den der Endbenutzer bei Fälligkeit nicht an Quark gezahlt hat, fallen Zinsen in Höhe von achtzehn Prozent (18 %) pro Jahr (oder, falls niedriger, der nach geltendem Recht zulässige Höchstsatz) an und sind vom Endbenutzer auf Verlangen zu zahlen .

6. Mitteilung der Lizenzvereinbarung

Die Parteien verpflichten sich, alle angemessenen Schritte zu unternehmen, um sicherzustellen, dass Mitarbeiter, Vertreter und alle anderen Personen, die unter der Anstellung, Anweisung oder Kontrolle der Partei stehen, die Bedingungen, Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung einhalten.

7. Laufzeit und Kündigung

7.1 Laufzeit. Diese Lizenzvereinbarung beginnt mit der Zahlung der Lizenzgebühren und der Annahme dieser Lizenzvereinbarung durch den Endbenutzer. Quark ist nicht verpflichtet, dem Endbenutzer die Produkte bereitzustellen, für die die entsprechenden Gebühren nicht bezahlt wurden.

7.2 Kündigung

7.2.1 Desktop-Produkte und Entwickler-Kits. Jede Nichteinhaltung der Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung führt zur automatischen Beendigung dieser Lizenz. Bei Beendigung dieser Lizenzvereinbarung aus irgendeinem Grund muss der Endbenutzer alle Kopien vernichten und die Nutzung der Software und Dokumentation einstellen. Auf Abonnementbasis gewährte Lizenzen werden am Ende der jeweiligen Abonnementlaufzeit automatisch gemäß dem automatisch erneuerbaren Abonnementprozess von Apple verlängert. Sie oder Quark können sich dafür entscheiden, das entsprechende Abonnement nicht über den Mechanismus von Apple für einen solchen Vorgang zu verlängern.

7.2.2 Unternehmensprodukte

a. Unbeschadet der Rechte, die Quark oder seinen Lizenzgebern im Rahmen dieser Lizenzvereinbarung oder nach geltendem Recht zustehen, kann Quark den Endbenutzer schriftlich über eine wesentliche Verletzung einer Bestimmung dieser Lizenzvereinbarung durch den Endbenutzer informieren. Zu den wesentlichen Vertragsverletzungen zählen unter anderem die Nichtzahlung der Lizenzgebühren bei Fälligkeit, die Verletzung der geistigen Eigentumsrechte von Quark, die Verwendung der Quark Produkte oder Quark Produktkomponenten entgegen der derzeit lizenzierten Konfiguration oder an einem nicht autorisierten Ort. Der Endbenutzer hat nach dem Datum einer solchen Benachrichtigung dreißig (30) Tage Zeit, um den Verstoß zu beheben. Wenn der Endbenutzer den Verstoß nicht innerhalb dieses Zeitraums zur angemessenen Zufriedenheit von Quark beseitigt oder wesentliche Schritte zur Behebung des Verstoßes unternimmt, kann Quark diese Lizenzvereinbarung kündigen.

b. Quark kann diese Lizenzvereinbarung mit sofortiger Wirkung ohne gerichtliche Mitteilung an den Endbenutzer kündigen, wenn alle oder ein wesentlicher Teil der Vermögenswerte des Endbenutzers an einen Zessionar zugunsten der Gläubiger, an einen Konkursverwalter oder Treuhänder übertragen werden , oder wenn ein Verfahren gegen den Endbenutzer aufgrund von Konkurs oder ähnlichen Gesetzen eingeleitet wird und dieses Verfahren nicht innerhalb von sechzig (60) Tagen abgewiesen wird oder wenn der Endbenutzer für insolvent erklärt wird.

c. Der Endbenutzer kann diese Lizenzvereinbarung jederzeit durch schriftliche Mitteilung an Quark und unter Einhaltung der anderen anwendbaren Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung kündigen. Quark wird in keinem Fall die vom Endbenutzer für die Lizenz der hierin bereitgestellten Quark-Produkte bei Beendigung dieser Lizenzvereinbarung gezahlten Gebühren erstatten, es sei denn, dies ist ausdrücklich hierin festgelegt, gemäß geltendem Recht erforderlich oder die Parteien vereinbaren ausdrücklich schriftlich und unterschrieben von beiden Parteien.

d. Bei Beendigung dieser Lizenzvereinbarung stellt der Endbenutzer die Nutzung der Quark Produkte und jeder Quark Produktkomponente unverzüglich ein und muss spätestens dreißig (30) Tage nach einer solchen Beendigung alle Kopien an Quark zurückgeben oder nach Quarks Ermessen vernichten der Quark Produkte und aller anderen Materialien und Hardware, die von Quark oder einem autorisierten Integrator bereitgestellt werden; vorausgesetzt jedoch, dass im Falle einer wesentlichen Verletzung durch Quark und der Beendigung dieser Lizenzvereinbarung durch den Endbenutzer der Endbenutzer die Quark Produkte vorbehaltlich der Zahlung aller anwendbaren Lizenzgebühren weiter nutzen kann, bis der Endbenutzer alternative Software implementiert.

8. Beschränkte Garantie und Haftungsausschluss aller anderen Garantien

8.1 Quark gewährt die folgenden ausdrücklichen beschränkten Garantien für andere Quark-Produkte als Entwickler-Kits, die der Endbenutzer als wirtschaftlich angemessen anerkennt.

8.1.1 BESCHRÄNKTE GARANTIE – PRODUKTMEDIEN: Quark garantiert, dass die mit den Quark Produkten verbundenen Produktmedien für neunzig (90) Tage nach Lieferung frei von Mängeln sind. Das einzige und ausschließliche Rechtsmittel bei einem Defekt der Produktmedien in Bezug auf ein Quark Produkt besteht darin, dass der Endbenutzer Quark innerhalb der jeweiligen Garantiezeit schriftlich über den Mangel informiert, die Produktmedien zurücksendet und alle anderen angemessenen Verfahren befolgt, die Quark aufbauen kann. Quarks einzige Verpflichtung besteht darin, dem Endbenutzer so bald wie möglich, spätestens jedoch dreißig (30) Tage nach Erhalt der Mängelrüge eine funktionsfähige Kopie der Produktdatenträger zur Verfügung zu stellen oder den Kaufpreis zu erstatten und diese Lizenzvereinbarung zu kündigen. Die vorstehende Garantie gilt nicht, wenn der Endbenutzer die Quark-Produkte oder die zugehörigen Produktmedien falsch behandelt, verändert oder unsachgemäß verwendet oder lagert. Das Vorstehende ist das ausschließliche Rechtsmittel des Endbenutzers und die gesamte Haftung von Quark für die Verletzung dieser Garantie.

8.1.2 BESCHRÄNKTE GARANTIE – PRODUKTFUNKTION: Quark garantiert, dass das unveränderte Quark Produkt für neunzig (90) Tage ab dem Lieferdatum eines Quark Produkts die im Wesentlichen in der Dokumentation für das Quark Produkt beschriebenen Funktionen erfüllt. Bei Upgrades läuft dieser Garantiezeitraum ab dem Datum der Installation des Upgrades durch den Endbenutzer; vorausgesetzt jedoch, dass diese Garantie erlischt, wenn der Endbenutzer das Upgrade nicht innerhalb von sechs (6) Monaten nach Lieferung installiert. Sollte während des jeweiligen Garantiezeitraums eine Garantieverletzung auftreten, wird Quark nach Wahl von Quark die Quark Produkte oder das Upgrade reparieren oder ersetzen, für die der Garantiezeitraum gilt, und falls diese Quark Produkte nicht repariert oder durch Quark Produkte ersetzt werden können, die die vorstehende Garantie innerhalb von sechzig (60) Tagen einhält, kann der Endbenutzer diese Lizenzvereinbarung kündigen und eine Rückerstattung der für die betreffenden Quark-Produkte oder das fragliche Upgrade gezahlten Gebühren erhalten. Diese Rückerstattung gilt nicht für zuvor lizenzierte Quark-Produkte oder Upgrades, für die die eingeschränkte Garantiezeit bereits abgelaufen ist. Das Vorstehende ist das ausschließliche Rechtsmittel des Endbenutzers und die gesamte Haftung von Quark für die Verletzung dieser Garantie.

8.1.3 BESCHRÄNKTE GARANTIE – ENTWICKLER-KITS: ENTWICKLER-KITS WERDEN „WIE BESEHEN“ BEREITGESTELLT. QUARK UND DIE LIZENZGEBER VON QUARK LEHNEN JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNGEN (AUSDRÜCKLICH ODER STILLSCHWEIGEND) IN BEZUG AUF DIE ENTWICKLER-KITS AUS, EINSCHLIESSLICH JEGLICHE GARANTIE DER NICHTVERLETZUNG VON VERLETZUNGEN, MIT AUSNAHME DER SPEZIELL IN DIESER VEREINBARUNG ODER DER EULA ABGESCHLOSSENEN. QUARK UND DIE LIZENZGEBER VON QUARK GEWÄHRLEISTEN INSBESONDERE NICHT, DASS DIE ENTWICKLER-KITS UND IHRE JEWEILIGEN KOMPONENTEN UNTERBRECHUNGS- ODER FEHLERFREI FUNKTIONIEREN ODER ZU EINEM ANGEGEBENEN DATUM ENTWICKELT UND KOMMERZIELL VERÖFFENTLICHT WERDEN. QUARK UND DIE LIZENZGEBER VON QUARK LEHNEN INSBESONDERE JEGLICHE STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK AB. QUARK LEHNT AUSSERDEM ALLE GEWÄHRLEISTUNGEN VON INTEGRATOREN UND ANDEREN HÄNDLERN DER ENTWICKLER-KITS AUS.

8.2 Wenn der Endbenutzer aus eigenem Antrieb oder auf Anraten eines Dritten, einschließlich eines autorisierten Integrators, die Quark Produkte außerhalb der Derzeit lizenzierten Konfiguration oder entgegen der Dokumentation verwendet oder die Quark Produkte oder eine Quark Produktkomponente ändert, wird Endbenutzer tut dies auf eigene Gefahr. Quark übernimmt keine Haftung im Rahmen der Gewährleistung oder einer anderen Rechtstheorie. Quark übernimmt keine Gewährleistung für die Quark-Produkte, wenn sie mit Software, Systemen oder Kombinationen davon von Drittanbietern verwendet werden, auf die in der Dokumentation nicht Bezug genommen wird.

8.3 Die vorstehenden ausdrücklichen beschränkten Garantien erstrecken sich nicht auf Komponenten von Drittanbietern, einschließlich derer, die an Quark in Verbindung mit einem Quark Produktsystem lizenziert oder von autorisierten Integratoren geliefert werden. Der Endbenutzer muss sich an den Dritten für jegliche diesbezügliche Gewährleistung wenden.

8.4 NEBEN DEN OBEN AUSDRÜCKLICH ANGEGEBENEN EINGESCHRÄNKTEN GARANTIEN WERDEN QUARK-PRODUKTE, QUARK-PRODUKTKOMPONENTEN, SCHULUNGEN, WARTUNGSLEISTUNGEN, SUPPORT UND ALLE ANDEREN MATERIALIEN ODER ANGELEGENHEITEN IN BEZUG AUF DIE QUARK-PRODUKTE „WIE BESEHEN“ BEREITGESTELLT. ALLE ANDEREN GEWÄHRLEISTUNGEN UND BEDINGUNGEN, OB AUSDRÜCKLICH, STILLSCHWEIGEND ODER SICHERHEITEN, WERDEN VON QUARK UND SEINEN LIZENZGEBERN ABGESCHLOSSEN, EINSCHLIESSLICH JEGLICHE GARANTIE DER NICHTVERLETZUNG, KOMPATIBILITÄT, DASS DIE QUARK-PRODUKTE IN VERBINDUNG MIT ANDEREN KOMBINIEREN DASS DIE QUARK-PRODUKTE FEHLERFREI SIND ODER UNUNTERBROCHEN FUNKTIONIEREN ODER FEHLER BEHOBEN KÖNNEN ODER WERDEN. QUARK UND SEINE JEWEILIGEN LIZENZGEBER SCHLIESSEN INSBESONDERE JEGLICHE STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, ZUFRIEDENSTELLENDEN QUALITÄT UND/ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK AUS.

Einige Gerichtsbarkeiten, Staaten oder Provinzen erlauben möglicherweise keine Beschränkungen stillschweigender Garantien, sodass der Endbenutzer möglicherweise zusätzliche gesetzliche Rechtsbehelfe hat. Wenn eine Gewährleistung impliziert wird (ungeachtet der vorstehenden Bestimmungen), ist diese stillschweigend auf die Dauer der vorstehenden ausdrücklichen Gewährleistung oder die geltende gesetzliche Frist beschränkt.

9. Haftungsbeschränkung

IN KEINEM FALL HAFTET QUARK ODER SEINE JEWEILIGEN LIZENZGEBER GEGENÜBER DEM ENDBENUTZER FÜR BESONDERE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, FOLGESCHÄDEN ODER STRAFSCHÄDEN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF GEWINN-, ZEIT-, DATEN-, DATEN-, GEBÜHREN ODER KOSTEN JEGLICHER ART, DIE AUS DIESER LIZENZVEREINBARUNG ODER DER INSTALLATION, NUTZUNG ODER UNFÄHIGKEIT DER NUTZUNG DER QUARK-PRODUKTE ODER DER BEIGEFÜGTEN DOKUMENTATION IN JEGLICHER WEISE, UNABHÄNGIG VERURSACHT UND AUF HAFTUNGSTHEORIE ERGEBEN. IN KEINEM FALL ÜBERSTEIGT DIE KUMULATIVE HAFTUNG VON QUARK UND IHREN JEWEILIGEN LIZENZGEBERN DEN GESAMTEN BETRAG, DER QUARK FÜR DIE SOFTWARE, DIENSTLEISTUNGEN ODER ARBEITSPRODUKTE WÄHREND DER ZWÖLF (12) MONATE VOR DEM ANGEGEBENEN ANSPRUCH ERHALTEN IST DURCH KUNDEN ODER DRITTE, EINSCHLIESSLICH EINES AUTORISIERTEN INTEGRATORS). DIE EINSCHRÄNKUNGEN DIESES ABSCHNITTS GELTEN SELBST, WENN QUARK, SEINE JEWEILIGEN LIZENZGEBER UND/ODER EIN AUTORISIERTER INTEGRATOR AUF SOLCHE SCHÄDEN INFORMIERT WURDEN.

Einige Gerichtsbarkeiten, Staaten oder Provinzen gestatten den Ausschluss oder die Einschränkung von zufälligen oder Folgeschäden nicht, sodass die in dieser Lizenzvereinbarung enthaltene Einschränkung oder Ausschließung möglicherweise nicht gilt. Alle anderen nach geltendem Recht vorgesehenen Beschränkungen, einschließlich der Verjährungsfristen, gelten weiterhin. Der Endbenutzer erkennt an, dass die Preisgestaltung von Quark diese Risikoverteilung widerspiegelt und die in diesem Abschnitt angegebene Haftungsbeschränkung gilt, unabhängig davon, ob ein in dieser Lizenzvereinbarung festgelegter beschränkter oder ausschließlicher Rechtsbehelf seinen wesentlichen Zweck verfehlt. Nichts in dieser Vereinbarung ist so auszulegen, dass die Haftung einer der Parteien in Bezug auf Körperverletzung oder Tod durch Fahrlässigkeit dieser Partei oder für betrügerische Falschdarstellung oder Vorsatz ausgeschlossen oder eingeschränkt wird.

10. Updates und Upgrades

Nach alleinigem Ermessen von Quark kann Quark dem Endbenutzer Updates und Upgrades für die Software bereitstellen und behält sich das Recht vor, solche Updates und Upgrades gegen eine Gebühr bereitzustellen. Um ein Update oder Upgrade zu installieren und zu verwenden, muss der Endbenutzer über eine gültige Lizenzberechtigung von Quark verfügen, um die Update- oder Upgrade-Version zu verwenden. Upon Installation of the Update or Upgrade, End User may continue to Use the previous version provided that the current version is ‘deactivated’ and ‘reactivated’ on a previous version. Der Endbenutzer darf frühere Versionen der Software auf jedem Computer installieren, vorbehaltlich der Beschränkungen in Abschnitt 2.1 dieser Vereinbarung. Nach der Installation des Updates oder Upgrades darf der Endbenutzer die vorherige Version nicht an Dritte übertragen. Sofern Quark mit einem Update oder Upgrade keine anderen Bedingungen bereitstellt, gelten weiterhin die Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung. Der Endbenutzer kann die Annahme eines Updates oder Upgrades verweigern. Nach der Veröffentlichung eines Updates oder Upgrades ist Quark nicht mehr verpflichtet, die vorherige Version zu unterstützen, kann jedoch nach eigenem Ermessen für einen begrenzten Zeitraum begrenzten Support für die vorherige sequentielle Version bereitstellen.

11. Auswertungssoftware

11.1 Wenn der Endbenutzer des Quark Produkts mit dieser Lizenzvereinbarung eine Evaluierungssoftware erhalten hat, gilt der folgende Abschnitt, bis der Endbenutzer eine Lizenz für die Vollversion dieses Produkts erwirbt. Soweit eine Bestimmung in diesem Abschnitt im Widerspruch zu einer anderen Bestimmung oder Bedingung dieser Lizenzvereinbarung steht, ersetzt dieser Abschnitt diese anderen Bedingungen und Bedingungen in Bezug auf die Evaluierungssoftware, jedoch nur insoweit notwendig, um den Konflikt zu lösen.

11.2 Lizenzerteilung. Dem Endbenutzer wird eine begrenzte, nicht ausschließliche, nicht übertragbare, kündbare Lizenz zur Nutzung des Evaluierungssoftwarepakets zu Evaluierungszwecken und vorbehaltlich der in dieser Lizenzvereinbarung festgelegten Beschränkungen und Bedingungen gewährt. Der Endbenutzer darf die Evaluierungssoftware auf der Anzahl von Computern installieren und verwenden, für die die Software konfiguriert ist. Alle Rechte, die dem Endbenutzer in dieser Lizenzvereinbarung nicht ausdrücklich gewährt werden, sind Quark und seinen jeweiligen Lizenzgebern ausdrücklich vorbehalten.

11.3 Rechte an Verbesserungen. Quark ist der alleinige und ausschließliche Eigentümer der Quark Softwareprodukte, und der Endbenutzer überträgt hiermit alle Rechte an allen von Endbenutzern vorgeschlagenen oder vorgeschlagenen Änderungen, Modifikationen, Upgrades oder Verbesserungen in Design, Funktionalität oder anderweitig an Quark. Der Endbenutzer erkennt an, dass Quark nicht verpflichtet ist, solche Änderungen, Modifikationen, Upgrades oder Erweiterungen, die vom Endbenutzer empfohlen oder angefordert werden, zu berücksichtigen oder zu implementieren.

11.4 Evaluierungssoftwarepaket. Diese Lizenzvereinbarung und die hierin gewährte Lizenz enden für das jeweilige Evaluierungssoftwarepaket mit Ablauf des Evaluierungszeitraums, es sei denn, die Parteien stimmen einer Verlängerung der Laufzeit schriftlich zu. Der Endbenutzer erkennt an, dass die Evaluierungssoftware eine „Zeitbombe“ oder ein anderes Gerät enthalten kann, das die Software nach einer bestimmten Zeit funktionsunfähig macht und deren Betrieb dazu dient, die Nutzungsrechte des Endbenutzers im Rahmen dieser Evaluierungssoftware zu beenden. Quark kann diese Lizenzvereinbarung auch mit oder ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von sieben (7) Tagen schriftlich kündigen. Alle Materialien (einschließlich, aber nicht beschränkt auf das Evaluierungssoftwarepaket und alle zugehörigen Dokumente), die dem Endbenutzer von Quark zur Verfügung gestellt werden, bleiben Eigentum von Quark und seinen Lizenzgebern und sind innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Beendigung der Evaluierung an Quark zurückzugeben zusammen mit allen Kopien davon. Darüber hinaus stimmt der Endbenutzer zu, alle physischen oder elektronischen Kopien davon oder von dem Evaluierungssoftwarepaket abgeleitete zu löschen oder zu vernichten. Auf Anfrage von Quark muss ein autorisierter Vertreter des Endbenutzers schriftlich bestätigen, dass das Evaluierungssoftwarepaket und alle dazugehörigen materiellen oder immateriellen Materialien zurückgegeben oder vernichtet wurden.

11.5 HAFTUNGSAUSSCHLUSS. DER ENDBENUTZER ERKENNT AN, DASS DIE MATERIALIEN IM BEWERTUNGSSOFTWAREPAKET NUR ZU BEWERTUNGSZWECKEN BEREITGESTELLT WERDEN. DAHER WIRD DAS EVALUIERUNGSSOFTWAREPAKET DEM ENDBENUTZER OHNE MÄNGELGEWÄHR BEREITGESTELLT. QUARK UND SEINE JEWEILIGEN LIZENZGEBER SCHLIESSEN JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE, STILLSCHWEIGENDE, GESETZLICHE ODER SICHERHEITLICHE GARANTIEN AB, EINSCHLIESSLICH, OHNE EINSCHRÄNKUNG, ALLE GARANTIEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK ODER FEHLERLOSER BETRIEB MIT ANDERER SOFTWARE ODER HARDWARE.

Einige Gerichtsbarkeiten, Staaten oder Provinzen gestatten keine Beschränkungen stillschweigender Garantien, sodass die obige Beschränkung möglicherweise nicht für Endbenutzer gilt.

11.6 HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG. IN KEINEM FALL HAFTET QUARK ODER SEINE LIZENZGEBER GEGENÜBER DEM ENDBENUTZER FÜR SCHÄDEN IM ZUSAMMENHANG MIT DEM AUSWERTUNGSSOFTWAREPAKET, EINSCHLIESSLICH GEWINNEN, EINSPARUNGEN, DATENVERLUST, BETRIEBSUNTERBRECHUNGEN ODER ANDEREN BESONDEREN, INDIREKTEN, KONSEKTIVEN WAS AUCH AUCH WENN QUARK ODER EIN VERTRETER ODER VERTRETER VON QUARK AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN ODER AUF ANSPRÜCHE DURCH EINE ANDERE PARTEI INFORMIERT WURDE. DER ENDBENUTZER TRÄGT DAS GESAMTE RISIKO BEZÜGLICH DER QUALITÄT UND LEISTUNG DES EVALUATIONSSOFTWAREPAKETS. IN JEDEM FALL IST DIE HAFTUNG VON QUARK UND SEINEN LIZENZGEBERN IN BEZUG AUF DAS AUSWERTUNGSSOFTWAREPAKET AUF DAS FÜR DIE SOFTWARE GEZAHLTE GELD BESCHRÄNKT.

Einige Gerichtsbarkeiten, Staaten oder Provinzen gestatten den Ausschluss oder die Einschränkung von zufälligen oder Folgeschäden nicht, sodass die in dieser Lizenzvereinbarung enthaltene Einschränkung oder Ausschließung möglicherweise nicht für den Endbenutzer gilt. Nichts in dieser Vereinbarung ist so auszulegen, dass die Haftung einer der Parteien in Bezug auf Körperverletzung oder Tod durch Fahrlässigkeit dieser Partei oder für betrügerische Falschdarstellung oder Vorsatz ausgeschlossen oder eingeschränkt wird

12. Use of Authorized Integrators

12.1 Der Endbenutzer erkennt an, dass der Begriff „Autorisierter Integrator“ nur bedeutet, dass Quark eine Vereinbarung mit einem bestimmten Integrator abgeschlossen hat und dieser Integrator die gesamte Verantwortung für die Verteilung und den Support übernommen hat (sofern keine Wartung, Support oder andere schriftliche Vereinbarung zwischen Quark und der Endbenutzer) der Quark-Produkte, die vom Autorisierten Integrator verkauft werden. Diese Bezeichnung impliziert in keiner Weise, dass Quark in irgendeiner Weise für die Dienste oder Produkte eines solchen Autorisierten Integrators oder seiner Mitarbeiter oder Vertreter verantwortlich ist. Der Endbenutzer erkennt an, dass autorisierte Integratoren keine Agenten, Handelsvertreter, Vertreter, Mitarbeiter, Joint Ventures oder Partner von Quark sind oder auf andere Weise mit Quark verbunden sind und nicht berechtigt sind, Quark an Verpflichtungen, Bedingungen, Garantien oder anderes zu binden Vorgehensweise.

12.2 Quark kann dem Endbenutzer eine Liste autorisierter Integratoren zur Verfügung stellen. Der Endbenutzer ist jedoch allein für seine Entscheidung bei der Bewertung und Auswahl eines autorisierten Integrators verantwortlich. Quark gibt keine ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien in Bezug auf die Fähigkeiten, Qualifikationen, Dienstleistungen oder Produkte, die von autorisierten Integratoren oder deren Mitarbeitern oder Vertretern bereitgestellt werden.

13. Export Restrictions/Compliance with Law

Der Endbenutzer erklärt sich damit einverstanden, weder direkt noch indirekt eines der Quark Produkte oder Quark Produktkomponenten zu exportieren oder zu übermitteln, es sei denn, es werden alle US Export Administration Regulations und die Import-/Exportbestimmungen eines anderen Landes eingehalten. Eine Umleitung entgegen US-amerikanischem oder anderem Recht ist ausdrücklich untersagt. Der Endbenutzer erklärt sich damit einverstanden, alle geltenden Gesetze und Vorschriften in Bezug auf den Export der Quark Produkte oder der Quark Produktkomponenten einzuhalten, sofern dies im Rahmen dieser Lizenzvereinbarung zulässig ist, sowie die Gesetze, Vorschriften und Regeln jedes Landes oder jeder Region, die für das Produkt des Endbenutzers gelten Aktivitäten in Bezug auf diese Lizenzvereinbarung.

14. Sonstiges

14.1 Softwareübertragung

Unternehmensprodukte: Quark kann ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Endbenutzers seine Beteiligung an dieser Lizenzvereinbarung ganz oder teilweise oder alle Rechte oder Pflichten aus dieser Lizenzvereinbarung abtreten. Vorbehaltlich Abschnitt 7.2.2.b kann der Endbenutzer diese Lizenzvereinbarung im Zusammenhang mit der Fusion oder dem Verkauf aller oder im Wesentlichen aller Vermögenswerte dauerhaft, ganz aber nicht teilweise, nur dann abtreten, wenn keine Kopien zurückbehalten werden des Geschäftsbereichs des Endbenutzers, in dem die Quark-Produkte verwendet werden, wenn der Endbenutzer Quark die Abtretung schriftlich mitteilt und der Abtretungsempfänger schriftlich zustimmt, an die Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung gebunden zu sein oder eine Ersatzvereinbarung mit Quark’s dann aktuelle Bedingungen; vorausgesetzt jedoch, dass die Abtretung dieser Lizenzvereinbarung an einen Konkurrenten von Quark der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Quark bedarf (welche Zustimmung nach alleinigem Ermessen von Quark verweigert werden kann).

Desktop-Produkte: Der anfängliche Endbenutzer der Software kann diesen EULA und die Software einmalig dauerhaft auf einen anderen Endbenutzer übertragen, vorausgesetzt, der ursprüngliche Endbenutzer behält keine Kopien der Software. Diese Übertragung muss die gesamte Software, einschließlich aller Komponenten, die Medien und gedruckten Materialien, alle Upgrades und diesen EULA umfassen. Bei der Übertragung darf es sich nicht um eine indirekte Übertragung wie etwa eine Sendung handeln. Vor der Übertragung müssen der Endbenutzer und der Übernehmer die von Quark geforderten Verfahren einhalten und der Übernehmer muss sich an die Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung halten. UNGEACHTET ALLER HIERIN ENTSPRECHENDEN BEDINGUNGEN IST DEM ENDBENUTZER UNTER KEINEN BEDINGUNGEN ERLAUBT, WEITERBILDUNGS-, VORVERLAUF- ODER NICHT ZUM WIEDERVERKAUF VERSIONEN DER SOFTWARE ZU ÜBERTRAGEN.

14.2 Gesamte Vereinbarung. Diese Lizenzvereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzt alle gleichzeitigen oder früheren Vorschläge, Vereinbarungen und Zusicherungen zwischen ihnen, ob schriftlich oder mündlich in Bezug auf den Vertragsgegenstand. Sofern hierin nicht ausdrücklich anders angegeben, kann diese Lizenzvereinbarung nur im gegenseitigen Einvernehmen der Parteien in schriftlicher Form, ausgeführt von Personen, die zum Abschluss solcher Lizenzvereinbarungen befugt sind, geändert oder ergänzt werden. Diese Lizenzvereinbarung darf nicht durch Handelsgeschäfte oder Handelsgeschäfte modifiziert werden. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass die Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung die Bedingungen in einer Bestellung oder einem anderen Bestelldokument des Endbenutzers oder eines autorisierten Integrators oder sonstigen Vertreters ersetzen.

14.3 Verzicht. Der Verzicht auf oder die Nichtdurchsetzung einer Vertragsverletzung oder Nichterfüllung durch die andere Partei stellt keinen Verzicht auf eine andere oder nachfolgende oder anhaltende Verletzung oder Nichterfüllung dar.

14.4 Durchsetzung und Salvatorische Klausel. Diese Lizenzvereinbarung ist so auszulegen, dass sie durchsetzbar ist. Für den Fall, dass ein Gericht, ein Schiedsgericht oder eine andere zuständige Behörde feststellt, dass eine Bestimmung dieser Lizenzvereinbarung nicht durchsetzbar ist, kann diese Bestimmung in ihrer Wirkung auf das für ihre Durchsetzbarkeit erforderliche Maß geändert oder eingeschränkt werden. Wenn eine Bestimmung nicht auf diese Weise geändert oder eingeschränkt werden kann, wird diese Bestimmung abgetrennt und der Rest dieser Lizenzvereinbarung bleibt in vollem Umfang in Kraft und wirksam.

14.5 Hinweise. Alle in dieser Lizenzvereinbarung vorgesehenen Mitteilungen bedürfen der Schriftform und gelten als wirksam (a) bei persönlicher Übergabe oder (b) bei Lieferung per Expresskurierdienst (mit Quittung) adressiert an Quark, Legal Department, 1600 East Beltline Ave NE, Suite 210 Grand Rapids, Michigan, 49525 USA

14.6 Endbenutzer der US-Regierung. Die Quark-Produkte und die Quark-Produktkomponenten sind „kommerzielle Artikel“ im Sinne von 48 CFR 2.101 (OCT 1995), bestehend aus „kommerzieller Computersoftware“ und „kommerzieller Computersoftware-Dokumentation“, wie diese Begriffe in 48 CFR 12.212 verwendet werden (September 1995). In Übereinstimmung mit 48 CFR 12.212 und 48 CFR 227.7202-1 bis 227.7202-4 (JUNI 1995) erwerben alle Endbenutzer der US-Regierung Quark-Produkte nur mit den hierin aufgeführten Rechten.

14.7 Gegenstücke. Diese Lizenzvereinbarung kann in einer oder mehreren Ausfertigungen ausgeführt werden, von denen jede als Original gilt, die jedoch alle zusammen ein und dasselbe Instrument darstellen.

14.8 Überlebensfähigkeit bei Beendigung. The parties’ rights and obligations under Sections 3, 7-9, 11, 13-16, and any other provisions of this License Agreement which contemplate continuing obligations of a party, shall survive termination of this License Agreement.

15. Anwendbares Recht/Gerichtsstand/Streitbeilegung

15.1 Endbenutzer in den Vereinigten Staaten – Schiedsverfahren. Alle Streitigkeiten, Kontroversen oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Lizenzvereinbarung ergeben, werden durch ein Schiedsverfahren von einem einzigen neutralen Schiedsrichter beigelegt, der ein ehemaliger Staats- oder Bundesrichter ist. Sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren, wird das Schiedsverfahren von der Judicial Arbiter Group („JAG“) oder einer ähnlichen Schiedsorganisation unter Verwendung von pensionierten Staats- oder Bundesrichtern durchgeführt, wenn die JAG nicht mehr existiert oder nicht in der Lage ist, ein Schiedsverfahren an dem von . gewählten Gerichtsstand durchzuführen die Parteien. Veranstaltungsort ist Grand Rapids, Michigan. Die Entscheidung des Schiedsrichters ist endgültig, unanfechtbar und für die Parteien bindend und kann bei jedem zuständigen Gericht eingetragen werden. Der Schiedsrichter ist an die Gesetze des Bundesstaates Michigan und alle Regeln in Bezug auf die Zulässigkeit von Beweismitteln gebunden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle relevanten Privilegien und die Doktrin des Anwaltsarbeitsprodukts. Der Schiedsrichter ist befugt, einen angemessenen Rechtsschutz einschließlich Anwaltsgebühren und -kosten zu gewähren, sofern gesetzlich anwendbar, und ist nicht berechtigt, einen Strafschadenersatz zuzusprechen. Die Verpflichtung der Parteien, Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Lizenzvereinbarung ergeben, einem Schiedsverfahren gemäß diesem Abschnitt vorzulegen, gilt über den Ablauf oder die vorzeitige Beendigung dieser Lizenzvereinbarung hinaus.

15.2 Endbenutzer in den Vereinigten Staaten – Anwendbares Recht. Ungeachtet von Abschnitt 15.1 unterliegt diese Lizenzvereinbarung für Endbenutzer mit Hauptgeschäftssitz in den Vereinigten Staaten in jeder Hinsicht den Gesetzen des Staates Michigan, ungeachtet der Grundsätze des Kollisionsrechts. In Bezug auf solche Endbenutzer sind das US-Bezirksgericht für den Staat Michigan oder, falls keine Bundesgerichtsbarkeit besteht, die zuständigen Gerichte des Staates Michigan in der Stadt und im Landkreis Grand Rapids die alleinige und ausschließliche Zuständigkeit und der Gerichtsstand über alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Lizenzvereinbarung ergeben, und die Parteien unterwerfen sich hiermit der Zuständigkeit dieser Gerichte.

15.3 Alle anderen Endbenutzer – Anwendbares Recht und Schiedsverfahren. Für alle anderen Endbenutzer, deren Hauptgeschäftssitz sich außerhalb der Vereinigten Staaten befindet, unterliegt diese Lizenzvereinbarung in jeder Hinsicht den Gesetzen von England. Alle Streitigkeiten, Kontroversen oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Lizenzvereinbarung ergeben, werden durch ein Schiedsverfahren vor dem London Court of International Arbitration (LCIA) und in Übereinstimmung mit den zum Zeitpunkt der die Eröffnung des Verfahrens durch einen Schiedsrichter. Der Ort des Schiedsverfahrens ist London, England. Die im Schiedsverfahren zu verwendende Sprache ist Englisch. Die Verpflichtung der Parteien, Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Lizenzvereinbarung ergeben, einem Schiedsverfahren gemäß diesem Abschnitt vorzulegen, gilt über den Ablauf oder die vorzeitige Beendigung dieser Lizenzvereinbarung hinaus.

15.4 einstweilige Verfügung – Alle Endbenutzer weltweit. Quark kann bei einem Gericht eine einstweilige Verfügung oder einen anderen geeigneten Rechtsbehelf beantragen und erwirken, um die Rechte an geistigem Eigentum zu wahren oder zu schützen, jedoch darf ein solcher Antrag bei einem Gericht in keiner Weise ausgesetzt werden oder den Fortgang eines Schiedsverfahrens auf andere Weise behindern. UNGEACHTET ALLER ANDEREN BESTIMMUNGEN DIESER LIZENZVEREINBARUNG SIND QUARK UND SEINE LIZENZGEBER NICHT AN DER DURCHSETZUNG IHRER JEWEILIGEN ODER GEMEINSAMEN GEISTIGEN EIGENTUMSRECHTE ODER RECHTSBEHELFE IN EINER ZUSTÄNDIGEN GERICHTSBARKEIT GEHÖRT.

15.5 Anwaltskosten. Im Falle einer Streitigkeit im Zusammenhang mit dieser Lizenzvereinbarung hat die obsiegende Partei ihre Kosten und angemessenen Anwaltsgebühren in Verbindung mit einem solchen Verfahren zurückzufordern.

16. Beherrschungsvertrag/Übersetzungen

Diese Lizenzvereinbarung wird in englischer Sprache erstellt und ausgeführt. Für das Verhältnis der Parteien gilt die englische Sprachfassung. Jede Übersetzung dieser Lizenzvereinbarung in andere Sprachen dient nur der Orientierung und hat keine rechtliche Wirkung, und der englischsprachige Text hat in jedem Fall Vorrang.