Geltendes Recht.
(a) Endbenutzer in den Vereinigten Staaten – Schlichtung und Schiedsgerichte. Wenn aus diesem Vertrag, seiner Beendigung oder der Nichtverlängerung bzw. in Verbindung damit oder durch einen vermeintlichen Vertragsverstoß ein Streitfall, eine Kontroverse oder ein Anspruch entsteht, und wenn dieser Streitfall nicht durch direkte Gespräche beigelegt werden kann, stimmen die Parteien zu, zunächst zu versuchen, den Streit in gutem Glauben durch einen unabhängigen Schlichter beizulegen, der durch beidseitige Zustimmung der Parteien festgelegt wurde. Wenn sich die Parteien nicht auf einen Schlichter einigen können, wird die Schlichtung gemäß den Commercial Mediation Rules durch die American Arbitration Association durchgeführt. Wenn die Angelegenheit nach der Schlichtung nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Beginn der Schlichtung gelöst ist, werden alle ungelösten Streitfälle, Kontroversen oder Ansprüche aus diesem Vertrag, seiner Beendigung oder seiner Nichtbeendigung oder aus Verstößen gegen den Vertrag durch ein Schiedsgericht mit einem einzelnen neutralen Schiedsrichter gelöst, der ein früherer Richter an einem Bundes- oder Staatsgericht war. Sofern sich die Parteien nicht anders abstimmen, wird das Schiedsgericht von der Judicial Arbiter Group („JAG“) oder einer ähnlichen Schiedsgerichtsorganisation durchgeführt, die pensionierte Bundes- oder Staatsrichter einsetzt, wenn JAG nicht mehr existiert oder das Schiedsgericht am von den Parteien ausgewählten Ort nicht durchführen kann. Der Gerichtsstand ist Denver, Colorado. Die Entscheidung des Schiedsrichters ist endgültig, nicht beschwerdefähig und bindend für beide Parteien, und sie kann durch jedes Gericht der kompetenten Rechtsprechung aufgenommen werden. Der Schiedsrichter unterliegt den Gesetzen des Staates Colorado und allen Regeln bezüglich der Zulässigkeit von Beweisen, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf alle infrage kommenden Sonderrechte und die Work Product Doctrine für Anwälte. Der Schiedsrichter hat das Recht, billigkeitsrechtliche Ansprüche einschließlich Anwaltsgebühren und -kosten auszusprechen, sofern dies durch das geltende Recht abgedeckt ist, und darf keine Strafen einschließlich Schadensersatz aussprechen. Die Verpflichtung der Parteien, alle aus diesem Vertrag entstehenden oder damit verbundenen Streitfälle einem Schiedsgericht vorzutragen, wie in diesem Abschnitt dargestellt, gilt über den Ablauf oder die vorzeitige Beendigung dieses Vertrages hinaus.
(b) Kunden in den USA. Für Kunden mit Hauptfirmensitz in den USA wird dieser Vertrag, unabhängig von widerstreitenden Rechten, vollständig gemäß den Gesetzen des US-Bundesstaates Colorado ausgelegt. Für diese Kunden ist der Gerichtsstand der U.S. District Court des Staates Colorado, oder, wenn keine Bundesrechtssprechung verfügbar ist, die entsprechenden Gerichte des Staates Colorado, mit Sitz in Denver als alleiniger und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag oder in Verbindung damit ergeben. Die Parteien akzeptieren hiermit die Zuständigkeit der genannten Gerichte.
(c) Alle anderen Kunden – Geltendes Recht und Schiedsgerichte. Für alle anderen Kunden mit Hauptgeschäftssitz außerhalb der USA wird dieser Vertrag in jeder Hinsicht durch die Gesetze Englands geregelt. Wenn aus diesem Vertrag, seiner Beendigung oder der Nichtverlängerung bzw. in Verbindung damit oder durch einen vermeintlichen Vertragsverstoß ein Streitfall, eine Kontroverse oder ein Anspruch entsteht, und wenn dieser Streitfall nicht durch direkte Gespräche beigelegt werden kann, stimmen die Parteien zu, zunächst zu versuchen, den Streit in gutem Glauben durch einen unabhängigen Schlichter beizulegen, der durch beidseitige Zustimmung der Parteien festgelegt wurde. Wenn die Angelegenheit nach der Schlichtung nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Beginn der Schlichtung gelöst ist, werden alle ungelösten Streitfälle, Kontroversen oder Ansprüche aus diesem Vertrag, seiner Beendigung oder seiner Nichtbeendigung oder aus Verstößen gegen den Vertrag an den London Court of International Arbitration (LCIA) verwiesen und durch einen Schiedsrichter nach den zum Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung geltenden Schiedsgerichtsregeln des LCIA verhandelt. Standort des Schiedsgerichtsverfahrens ist London, England. Die Verhandlungssprache des Schiedsverfahrens ist Englisch. Die Verpflichtung der Parteien, alle aus diesem Vertrag entstehenden oder damit verbundenen Streitfälle einem Schiedsgericht vorzutragen, wie in diesem Abschnitt dargestellt, gilt über den Ablauf oder die vorzeitige Beendigung dieses Vertrages hinaus.